Angebot

Schulkostenbeitrag je Schüler und Schuljahr: € 380,--

Schulkostenbeitrag für „Musikalische Früherziehung“ und „Musikalische Grundschulung: € 160,--

Erwachsenentarif: Als Erwachsene gelten ordentliche MusikschülerInnen, die keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben. Für Erwachsene hat die Gemeinde mindestens die Hälfte des Gemeindebeitrages zu leisten, sodass sich der Schulkostenbeitrag für eine/n Erwachsene/n um bis zu € 186,-- auf € 511,-- erhöht.

Erwachsene, die den Großteil ihrer Musikschulausbildung als Jugendliche absolviert haben, sind bis zur lehrplanmäßigen Beendigung dieser Ausbildung von der oben genannten Erwachsenenregelung ausgenommen, jedoch längstens bis zur Erreichung des 27. Lebensjahres.

Schulgeldermäßigung: Für Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten Anträge auf Schulgeldermäßigung eingebracht werden. Voraussetzung ist der Anspruch auf Familienbeihilfe und soziale Bedürftigkeit. Es kann beim Amt der steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6E schriftlich (mittels Formblatt) um Ermäßigung für ein Unterrichtsfach (Hauptinstrument) bis spätestens 15. November des laufenden Schuljahres angesucht werden.